Dr. Kevin Faber
Ihr Notar in Eschwege.
Hierbei helfen wir Ihnen weiter
Von allen notariellen Immobilenangelegenheiten über die Themen "Ehe & Familie" oder "Erben & Vererben" bis hin zu Ihren Vorsorgeangelegenheiten.
Wir stehen Ihnen kompetent, diskret und vertrauensvoll zur Seite.
Bei Immobilienverträgen aller Art gehe ich individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und schaffe die rechtlichen Voraussetzungen bei Neubauprojekten, Kaufverträge, Landkäufen und Gewerbeimmobilien.
Ich beurkunde Ihren privaten Haus- oder Wohnungskauf und sorge für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung des Vertrages. Dabei habe ich selbstverständlich auch mögliche familienrechtliche und erbrechtliche Problematiken im Blick.
Ich wickle für Sie sorgfältig und schnell die beurkundeten Verträge ab und übernehme die erforderliche Korrespondenz mit den zuständigen Banken, Behörden und Gerichten.
Es ist mir dabei wichtig, dass Ihre Ziele ausgleichend, sicher und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden.
Hauskauf, Übergabe, Eigentumswohnung, Bauplatz, Landverkauf, Hofübergabe, Grundschuld, Dienstbarkeit, Teileigentum, Hypothek, Auflassung, Sondernutzungsrecht, Besitz, Grundbuch, Lastenfreistellung
Individuelle Vereinbarungen, die Beratung über die rechtlichen Konsequenzen in verschiedenen Formen des Zusammenlebens sowie die Gestaltung möglicher Ehe- und Partnerschaftsverträge ist eine meiner Kernkompetenzen als Notar in Eschwege. Eine ausgewogene Gestaltung und die Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Partners wird von mir als Notar in neutraler Art und Weise gewährleistet.
Ich berate Sie im Vorhinein, damit gravierende finanzielle Folgen einer möglichen Scheidung vermieden werden können, erstelle genauso jedoch notarielle Scheidungsfolgenverträge, wenn die Scheidung bereits anvisiert ist. Auch Adoptionen und Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften gehören zum regelmäßigen Spektrum meiner Arbeit.
Zugewinn / Unterhalt / Kindschaftssachen / elterliche Sorge / Umgangsrecht / Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung / Adoption / Rechtsverhältnisse nichtehelicher Lebensgemeinschaften und eingetragener Lebenspartnerschaften.
Sie möchten selbst bestimmen, wer etwas von Ihrem geschaffenen Vermögen erhalten soll. Oft ist auch eine lebzeitige Übertragung gewünscht, so dass Übergabe- und Schenkungsverträge zu meiner täglichen Praxis gehören.
Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Erbfolge gewährleistet für Sie, dass Familienstreitigkeiten vermieden werden und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.
Mein erklärtes Ziel ist es, durch klare und eindeutige Regelungen Streitpunkte zu vermeiden und Ihren Willen bestmöglichst zu berücksichtigen.
Gesetzliche Erbfolge / Berliner Testament / Erbschaftssteuer / Nachlassverwaltung / Schulden statt Vermögen / Haftung der Erben / Erbausschlagung / Erbengemeinschaft / Erbschein / Enterbung / Unternehmensnachfolge / Minderjährigenerbe / Wiederverheiratung / usw.
Der Gedanke, dass man seine eigenen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann und auf Hilfe anderer angewiesen ist, wird oft weggeschoben.
Dabei sind Vorsorge und Betreuung auch in der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein immerwährender Dauerbrenner. Sie müssen sich selbst die Frage stellen, wer Sie in einer solchen Situation betreuen und begleiten soll. Denn nahe stehende Personen werden nicht automatisch für die Sie zuständig sein, dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder.
General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und ggf. Patientenverfügungen sind daher Dinge, die ich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen erstelle und damit Vorsorge dafür treffe, dass Ihre eigenen Vertrauenspersonen, falls Sie es einmal benötigen, für Sie Entscheidungen treffen können, die Sie selbst für sich wünschen.
Patientenverfügung, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuung, Einzelvertretungsbefugnis, Zentrales Vorsorgeregister, Organspende, Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge