Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten, die das familiäre Zusammenleben betreffen.

Gerade im Familienrecht sind meistens viele Emotionen im Spiel und es kommen Themen auf, die den Betroffenen oft sehr nahe gehen.

Es geht um die Beziehungen zwischen Ehe- und Lebenspartnern, zu Kindern, Enkeln und Großeltern. Jeder Fall ist anders gelagert und insofern ein Einzelschicksal. Von dem Rechtsanwalt für Familienrecht werden nicht nur juristische Kenntnisse, sondern auch Empathie, Geschick und Einfühlungsvermögen erwartet.

Von der Eheschließung bis zur Scheidung mit und ohne Güterrecht.

Alle was im Laufe eines langen Lebens im privaten familiären Reich geschehen beziehungsweise schiefgehen kann, wird innerhalb des Familienrechtes geregelt und entschieden.

Uns als Anwälte und Fachanwalt für Familienrecht in Eschwege  zeichnet dabei nicht nur die Qualifikation, sondern auch das Feingefühl aus. Zu jedem Aktenvorgang gehört ein Mensch um – beziehungsweise – über den gestritten wird.

Unsere Aufgabe als Anwaltskanzlei für Familienrecht, besteht darin, jedem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Das können wir umso besser tun, je früher wir einbezogen werden. Im Familienrecht geschieht es häufig, dass Familienangehörige untereinander außergerichtliche Zusagen machen, die sie im Nachhinein nicht einhalten können oder wollen. Oftmals sind solche Absprachen auch gar nicht mit geltendem Recht vereinbar. Wir fertigen für Sie Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und können damit oftmals zur außergerichtlichen Streitbeilegung beitragen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, kämpfen wir für Ihre Interessen um Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Umgang und Gemeinsame Sorge bestmöglich vor den Gerichten.

Wir beraten Sie fachkundig und vertreten Sie in allen familien­rechtlichen Angelegen­heiten, klären Sie über Ihre Rechte auf und setzen Ihre Ansprüche durch. Unten stehen, unsere Schwerpunkte.

Tipp: Eine kompetente Beratung sollten Sie möglichst frühzeitig einholen, bevor unliebsame Fakten geschaffen werden.

Ihr Frage beantwortet

Dr. Kevin Faber, Fachanwalt für Familienrecht
&
Ann-Kathrin Dreber, Rechtsanwältin

Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um Trennung, Umgang & Sorgerecht, Unterhalt und Scheidung. 

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht:

Ehe- und Scheidungs­recht
  • Aufhebung der Ehe
  • Scheidung vor einjähriger Trennung
  • Einver­nehmliche und nicht einver­nehmliche Ehe­scheidung
  • Zugewinn­ausgleich
  • Versorgungsausgleich

 

Wollen sich Ehepartner scheiden lassen, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.

Wer einen Scheidungsantrag stellen möchte, muss sich anwaltlich vertreten lassen, da nach dem Gesetz für das Scheidungsverfahren sog. Anwaltszwang besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.

Da der Weg zum Anwalt unumgänglich ist, sollten Sie uns frühzeitig kontaktieren, damit wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner von der Trennungsphase bis zur Abwicklung des Scheidungsverfahrens beiseite stehen können. So können unnötige und kostenintensive Fehler vermieden werden.

Denn oftmals ist es mit einer einfachen Scheidung allein nicht getan, da eine Vielzahl von Fragen geklärt werden muss wie beispielsweise der Zugewinnausgleich, das Sorgerecht, Unterhalt oder die Auseinandersetzung des Haushaltes oder von Immobilien.

Eheverträge/ Scheidungsfolgenvereinbarungen

 

  • Eheverträge
  • Güter­trennung
  • Scheidungsfolge­vereinbarungen
  • Trennungsvereinbarung

 

 
Bei bevorstehender Scheidung bietet es sich oft an Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu gestalten, um die Trennungssituation zu erleichtern und für eine Scheidung einvernehmlich und ohne gerichtliches Eingreifen die Scheidungsfolgen zu regeln. Hierdurch soll der im Volksmund bekannte „Rosenkrieg“ vermieden werden. Solche Vereinbarungen bedürfen zur Erlangung der Wirksamkeit der notariellen Beurkundung oder einer Protokollierung im Scheidungsverfahren.

Doch auch schon bereits vor der Eheschließung oder während der bereits bestehenden Ehe bietet es sich oftmals an, auch wenn es unromantisch erscheinen mag, gewisse Dinge vertraglich festzuhalten.
Eheverträge treffen wie die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Altersvorsorge, Sorgerecht sowie erbrechtlichen Ansprüchen. Ob ein Ehevertrag Sinn macht, hängt immer von den persönlichen Bedürfnissen des Mandanten ab.

Eine vorausschauende und ausgewogene Betrachtungsweise bei der Ausarbeitung des Ehevertrags ist dabei oberstes Ziel einer jeden Vertragsgestaltung durch den Rechtsanwalt, bevor der Notar diesen zur Wirksamkeit beurkundet.

Gerne stehen wir Ihnen hier als Fachanwalt im Familienrecht zur Seite und entwerfen die für Ihre Bedürfnisse passende Vereinbarung.

Sorge­recht

 

  • Personen-, Vermögens- und Gesundheits­sorge
  • Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht
  • Aufenthalts­bestimmungsrecht
  • Abänderungen von Sorgerechts­vereinbarungen oder -Entscheidungen

 

 
In Folge einer Trennung oder Scheidung kommt es auch häufig zum Sorgerechtsstreit zwischen beiden Elternteilen.

Wir beraten Sie gerne in allen Sorgerechtsfragestellungen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Familienrecht.

Umgangs­recht
Unterhalts­recht

Unterhalts­recht

 

  • Unterhalt für minder­jährige oder volljährige Kinder
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegatten­unterhalt
  • Unterhalt für nicht verheiratete Kindes­mutter
  • Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern
  • Ab­änderung von Unterhalts­titeln

 

 
Insbesondere wenn die Ehe scheitert, führen der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt als Formen des Ehegattenunterhalts sowie der Kindesunterhalt zu Konflikten.

Jeder Fall bedarf einer gründlichen Prüfung und wirft die Frage auf, ob vor diesem Hintergrund eine Vereinbarung zwischen den Eltern bzw. Ehegatten einer gerichtlichen Entscheidung vorzuziehen ist.

Ob und inwieweit eine Unterhaltspflicht besteht, prüfen wir für Sie. Ebenso setzen wir Ihre Rechte für Sie durch.

Vermögens­recht

 

  • Vermögens­auseinander­setzungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung
  • Hausrats­teilung
  • Regelung der Verwaltung u. a. Klärung der Nutzung und Auseinander­setzung bei Miteigentum
  • Ausgleichs­ansprüche
  • Immobilien

 

 
Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesen Themen, berechnen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

Weitere Schwerpunkte

 

  • Vaterschafts­anfechtung
  • Abstammung
  • Adoption
  • Versorgungs­ausgleich
  • Renten­anwartschaften
  • Nichteheliche Lebens­gemeinschaften
  • Eingetragene Lebens­partnerschaften