Unter Vertragsrecht versteht man sämtliche Rechtsbeziehungen, die aus dem Abschluss eines Vertrages resultieren können. Egal, ob ein Auto gekauft wird oder nur ein Brötchen beim Bäcker. In den Vordergrund der rechtlichen Vertretung gerät immer mehr das Gewährleistungsrecht. Besonderheiten finden sich bei Verträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer, bei welchen den Verbrauchern durch EU-Richtlinien weitgehende Ansprüche eingeräumt worden sind. Wir beraten und vertreten Sie bei Ansprüchen aus Garantie und Nachbesserung. Ebenfalls helfen wir Ihnen beim Rücktritt oder Minderung. Etwaige Vertragspflichten beider Parteien überprüfen wir ebenso wie AGB Klauseln auf Ihre Wirksamkeit in sämtlichen Vertragsgestaltungen wie zum Beispiel in Kaufverträgen und Werkverträgen. Unternehmern helfen wir bei der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch bei der Vertragsgestaltung von komplexen Lieferantenverträgen. Ebenfalls erstellen wir Handels- sowie Alleinvertriebsverträge.

Tipp: Viele Verträge sind auch mündlich wirksam. Sie sollten aber in Ihrem eigenen Interesse auf Schriftform bestehen, damit Sie Ihre Ansprüche später besser durchsetzen können.

Oftmals sind Ansprüche aus dem Kaufrecht von Rechtschutzversicherungen abgedeckt, wobei wir für Sie gern die Deckungsanfrage übernehmen.