In strafrechtlichen Angelegenheiten können Sie sich auf uns verlassen. Wir verteidigen Sie gewissenhaft. Nach genauer Analyse der Sachlage, nehmen wir regelmäßig Akteneinsicht und können die jeweilige Verteidigungsstrategie bestens auf Ihren Fall abstimmen.Schon beim geringsten Verdacht einer straffälligen Tat oder spätestens bei Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten sollten Sie Zeugen hinzuziehen und ebenfalls uns schnellstmöglich kontaktieren. Oftmals ist es schon im Ermittlungsverfahren möglich, eine Einstellung zu erreichen. Auch im Rahmen von Haftbeschwerde und Haftprüfung können Sie uns beauftragen.

Regelmäßig treten wir auch als Vertreter der Nebenklage auf, d.h. dass Ihre Rechte als Opfer einer Straftat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung durchgesetzt werden.
Wir vertreten Sie ebenfalls während Straftaten innerhalb der Bewährung. Auch fertigen wir für Sie Strafanzeigen, erheben Einspruch gegen einen erlassenen Strafbefehl und beraten regelmäßig auf den Gebieten des Jugendstrafrechts und bei Verstößen gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz).

Tipp: Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt. Niemals! Weder bei einer polizeilichen Vernehmung, noch bei einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung, sind Sie als Beschuldigter verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.

Bei komplexen Sachverhalten und schweren Straftaten kommt eine Beiordnung im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Betracht. Wir informieren Sie immer im Vorhinein über die nach dem RVG entstehenden Kosten.

Ihr Fragen beantwortet

Dr. Kevin Faber, Fachanwalt für Strafrecht