Familienrecht: Umgangsprobleme in Corona-Zeiten

Grundsatz: Keine Einschränkung durch Corona. Die Corona-Pandemie führt vom Grundsatz her nicht dazu, dass Umgangskontakte von Elternteilen mit ihren Kindern nicht mehr stattfinden können. Es besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Nur bei konkreter Gefährdung darf der Umgang eingeschränkt werden. Allein eine Empfehlung, die Zahl der Kontakte zu anderen Personen zu…

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