Pkw-Stellplatz/-garage als Werbungskosten?

Sparen durch Werbungskostenabzug – machen Sie auch den notwendigen Stellplatz/die Garage fürs Auto am Beschäftigungsort geltend, wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung haben. Doppelte Haushaltsführung heißt, daß Sie neben Ihrer Lebensmittelpunkt Wohnung/Haus in Ihrer Heimat einen zweiten Hausstand während Ihrer Arbeitszeit am Beschäftigungsort unterhalten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu in einem neuen Urteil entschieden, daß bei einer doppelten Haushaltsführung auch die Kosten für einen Stellplatz im Rahmen von Mehraufwendungen nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr.5 EStG geltend gemacht werden können, wenn die Anmietung notwendig ist. Das sei der Fall, wenn das Auto des Schutzes bedarf bzw. es die lokale Parkplatzsituation nicht anders zuließe. Die Kosten schon mit der Entfernungspauschale als abgegolten zu sehen, sei falsch.

Tip: Das gilt auch für alleinstehende Arbeitnehmer!

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2013&nr=27370&linked=urt